Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für MietwerkstattX
§1 Vertragsgegenstand
1.1 Der Vermieter, MietwerkstattX, vertreten durch DFC Folienwerk ek, stellt dem Mieter Räumlichkeiten, Hebebühnen und Werkzeuge zur eigenständigen Reparatur von Kraftfahrzeugen gegen Entgelt zur Verfügung.
1.2 Der Vermieter kann beratend tätig sein, insbesondere bei der sachgerechten Nutzung von Werkzeugen und Maschinen. Ein Anspruch auf umfassende Beratung oder eine Gewährleistung für den Erfolg der geplanten Reparaturen besteht jedoch nicht.
1.3 Mit der Unterzeichnung des Mietvertrages oder der Zustimmung zu diesen AGB erkennt der Mieter die Bedingungen uneingeschränkt an.
§2 Unternehmensinformationen
MietwerkstattX
DFC Folienwerk ek
Industriepark 200
78244 Gottmadingen, Deutschland
Vertreten durch:
DFC Folienwerk ek
Kontakt:
Telefon: +49 1525 8594540
E-Mail: kontakt@mietwerkstattx.de
Registereintrag:
Register: Handelsregister
Registergericht: Amtsgericht Freiburg
Registernummer: HRA 705194
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE307879326
§3 Überwachung der Räumlichkeiten
3.1 Die Räumlichkeiten der Mietwerkstatt werden rund um die Uhr (24/7) durch Audio- und Videoüberwachung überwacht.
3.2 Die Überwachung dient der Sicherheit der Kunden, der Einhaltung der Betriebsregeln und dem Schutz der bereitgestellten Ausrüstung.
3.3 Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass die aufgezeichneten Audio- und Videodaten bei Bedarf verwendet werden können, insbesondere im Falle von:
- Klärung von Vorfällen oder Streitigkeiten.
- Sicherstellung der Einhaltung der AGB.
- Erstellung von Marketingmaterialien (z. B. Fotos oder Videos).
3.4 Der Mieter hat keinen Anspruch auf Einsicht oder Löschung der aufgezeichneten Daten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
§4 Vertragsabschluss
4.1 Der Mietvertrag kommt durch die Reservierung und Nutzung der bereitgestellten Mietgegenstände zustande.
4.2 Der Mietvertrag kann jederzeit um weitere Leistungen erweitert werden, sofern der Vermieter zustimmt.
4.3 Es gelten die auf der Webseite www.mietwerkstattx.de oder vor Ort veröffentlichten Preise.
4.4 Der Mietvertrag endet mit der ordnungsgemäßen Rückgabe aller Mietgegenstände und der vollständigen Begleichung der Rechnung.
4.5 Vor der Nutzung der Mietflächen ist eine Kaution in Höhe von 150,00 € zu hinterlegen. Diese wird nach Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände zurückerstattet, sofern keine Schäden oder Beanstandungen vorliegen.
4.6 Der Vermieter behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern. Es gelten die jeweils aktuellen Bedingungen, die auf der Webseite verfügbar sind.
4.7 Der Vermieter ist berechtigt, bei Mietbeginn eine Vorauszahlung zu verlangen.
4.8 Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen, insbesondere bei Verstößen gegen die AGB.
§5 Pflichten des Vermieters
5.1 Der Vermieter verpflichtet sich, alle Werkzeuge und Maschinen in einwandfreiem Zustand bereitzustellen. Diese entsprechen den geltenden Unfallverhütungsvorschriften (UVV).
5.2 Der Vermieter stellt die in der Preisliste aufgeführten Werkzeuge, Hebebühnen und Materialien gegen Entgelt zur Verfügung. Weiteres Werkzeug kann auf Anfrage bereitgestellt werden, ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht.
5.3 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Fehler oder Ausfälle der bereitgestellten Geräte, es sei denn, diese beruhen auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
§6 Pflichten des Mieters
6.1 Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Werkzeuge und Maschinen sorgfältig und bestimmungsgemäß zu verwenden.
6.2 Die gemieteten Werkzeuge dürfen ausschließlich in den Räumlichkeiten der Werkstatt genutzt werden.
6.3 Der Mieter haftet für Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände, insbesondere bei unsachgemäßer Bedienung. Die Schadenshöhe richtet sich nach dem Wiederbeschaffungswert der beschädigten Gegenstände.
6.4 Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich über Schäden oder Verluste zu informieren.
6.5 Der Arbeitsplatz muss sauber gehalten werden.
- Nach Abschluss der Arbeiten ist der Mieter verpflichtet, den Arbeitsplatz zu reinigen, den Boden zu kehren, ausgelaufene Flüssigkeiten zu entfernen und alle Werkzeuge an ihren ursprünglichen Platz zurückzubringen.
- Werden diese Pflichten nicht erfüllt, ist der Vermieter berechtigt, die Reinigungskosten von der Kaution abzuziehen.
6.6 Der Mieter muss die Mietgegenstände nach Ablauf der Mietzeit sauber und in einwandfreiem Zustand zurückgeben.
6.7 Der Mieter ist verantwortlich für die Versicherung seines Fahrzeugs und seiner persönlichen Gegenstände gegen Schäden.
6.8 Pro Arbeitsplatz dürfen maximal drei Personen arbeiten. Begleitpersonen müssen mindestens 16 Jahre alt sein.
6.9 Der Mieter darf keine Umbauten vornehmen, die gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstoßen.
6.10 Der Mieter ist eigenverantwortlich für die Einhaltung der Arbeitsschutzvorschriften und das Tragen der erforderlichen Schutzausrüstung.
6.11 Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung seiner eigenen Werkzeuge oder Maschinen entstehen.
6.12 Falls der Mieter seine Arbeiten nicht innerhalb der reservierten Zeit abschließt und andere Kunden dadurch beeinträchtigt werden, ist der Vermieter nicht verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, den Arbeitsplatz am Ende der reservierten Zeit freizugeben.
§7 Haftungsausschluss
7.1 Der Vermieter haftet nicht für die Arbeiten, die der Mieter an seinem Fahrzeug durchführt. Die Nutzung der Mietwerkstatt erfolgt auf eigene Gefahr.
7.2 Beratungsleistungen des Vermieters oder seiner Angestellten sind unverbindlich und erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen.
7.3 Der Vermieter haftet nicht für Schäden an Fahrzeugen oder persönlichen Gegenständen des Mieters.
7.4 Für technische Defekte an Hebebühnen, Werkzeugen oder Maschinen haftet der Vermieter nur im Falle grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes.
7.5 Der Vermieter haftet nicht für illegale Umbauten, die vom Mieter durchgeführt werden.
7.6 Die Nutzung von eigenem Werkzeug und eigenen Maschinen erfolgt auf eigene Gefahr des Mieters. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die dadurch verursacht werden.
7.7 Bei Zeitüberschreitungen, die dazu führen, dass andere Kunden ihre reservierten Arbeitsplätze nicht nutzen können, ist der Vermieter nicht haftbar. Der Mieter ist verpflichtet, den Arbeitsplatz rechtzeitig zu räumen.
§8 Zahlung
8.1 Die Zahlung der Mietkosten sowie eventueller Zusatzkosten ist vor Verlassen der Werkstatt fällig.
8.2 Zahlungen können in bar, per EC-Karte oder online erfolgen. Kreditkartenzahlungen sind nicht möglich.
8.3 Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen.
8.4 Der Mieter kann Forderungen gegenüber dem Vermieter nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§9 Gerichtsstand
9.1 Für diesen Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz des Vermieters.
§10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.